Erfahrungen mit der ASMZ-Ausnahmeregelung

Die OG Zofingen hat erste Erfahrungen mit der frisch eingeführen Ausnahmereglung um das Pflichtabonnement der ASMZ gemacht. Die neue Regelung besagt in Art. 23, Abs. 3:

“Über begründete Ausnahmen von der Bezugspflicht von Einzelmitgliedern gemäss Absatz 1 entscheidet auf Antrag der angeschlossenen Gesellschaft der SOG-Vorstand. Er kann diese Entscheidbefugnis an die Kommission ASMZ delegieren. Diesfalls ist der SOG-Vorstand Rekursinstanz für die entsprechenden Entscheide der Kommission ASMZ.”

Ein Mitglied der OG Zofingen hat im Mai schriftlich um Befreiung des ASMZ-Pflichtabos gebeten. Er führt aus:

“Ich bin mit diesem Entscheid der SOG [Beibehaltung Pflichtabonnement, Ausnahmeregelung auf Antrag. Anm. Editor], der bevormundenden Charakter hat, nicht einverstanden […]. Ich möchte […] nicht für ein Magazin bezahlen, für das ich kein Interesse mehr habe.”

Das Gesuch wurde vom Präsidenten der OG Zofingen an den Präsidenten der “Kommission ASMZ”, Oberstlt Peter Graf (Winterthur), weitergeleitet. Nach wenigen Tagen erfolge der Entscheid:

“Wir respektieren, dass einzelne, nicht mehr Dienst leistende Mitglieder [!!!] die ASMZ nicht mehr lesen und auch nicht ungelesen entsorgen wollen. Entsprechend haben wir die Möglichkeit geschaffen, auf eine Zustellung [!!!] zu verzichten, aber gleichzeitig den Vorzugsabo-Betrag von Fr. 30.- über die Sektion weiter zu bezahlen. (Wir verwenden dieses Exemplar für Werbezwecke.)

Diese Verfahren erfüllen die zwei zentralen Punkte:

  • Sicherstellung der Finanzierung der ASMZ
  • Fairness gegenüber den übrigen OGs und deren Mitglieder

Zudem ist dieses Verfahren für die Sektionen einfach: (Fast) alle bezahlen denselben Beitrag, unabhängig ob sie die Leistungen der OG beziehen (sei es zum Beispiel die ASMZ, den kostenlosen Vortrag, die Munition oder den Apéro anlässlich der GV).”

Die Reaktion des Präsidenten der OG Zofingen war dann auch deutlich:

“Diese Lösung ist wohl nicht im Sinne des Erfinders und meines Erachtens NICHT AKZEPTABEL! Entweder wird das Mitglied vom Bezug der ASMZ (inkl der Kosten) dispensiert, oder es muss weiter die ASMZ beziehen (und wird dann wohl austreten). Ich glaube auch nicht, dass dieses Vorgehen rechtens ist. Dazu dürfte wohl die Basis in den Statuten schlichtwegs fehlen. Sollten Sie an Ihrem Vorhaben festhalten, wird die OG Zofingen umgehend wieder zu den “schwarzen Listen” zurückkehren, oder aber, wie andere Aargauer OG, den Passivmitgliederstatus einführen. […]

PS: Bis anhin hat die OG Zofingen 4% Austritte wegen dieser Zeitschrift, aber scheinbar ist eine Zeitschrift wichtiger als eine gesunde Mitgliederbasis, welche als Fundament für Lobbying dienen kann.”

Es folgte ein Telefongespräch zwischen den beiden Herren, wo eine neue Lösung gefunden wurde. Zitat Oberstlt Graf:

“Sie haben in Ihrer OG das Pflichtabo konsequent umgesetzt:

  • Alle neu eintretenden Mitglieder erhalten konsequent die ASMZ.
  • Fast alle z.T. langjährige Mitglieder erhalten die ASMZ.
  • Sie erwähnen die Möglichkeit von Ausnahmen gegenüber Ihren Mitglieder nicht.

Die Ausnahmen, welche Sie beantragen, beschränken sich auf die zwei vorliegenden Gesuche und allenfalls ein, zwei weitere. Wir bewilligen diese wenigen Ausnahmen.”

Beurteilung FOG:

  1. Es fehlen weiterhin klare Kriterien, unter welchen Umständen auf ein Pflichtabo verzichtet wird. Damit ist der Willkür des Präsidenten der ‘Kommission ASMZ’ Tür und Tor geöffnet.
  2. Die vorgeschlagene Lösung, dass das Abo zwar bezahlt, die ASMZ jedoch nicht bezogen werden soll, ist unehrlich. Hier wird klar, dass es primär ums Geld geht und andere Aspekte nicht genügend Gewicht haben.
  3. Dass Ausnahmen zwar möglich sind, diese Möglichkeit aber nicht aktiv kommuniziert werden darf, widerspricht dem Gedanken von Transparenz, Gleichberechtigung und Ehrlichkeit gegenüber den Mitgliedern.
  4. Es ist stossend, dass der revidierte Artikel bisher noch nicht auf der Webseite der SOG nachgeführt wurde und damit für alle einsehbar ist.
  5. Die FOG sieht sich in ihrem Weg bestätigt. Mit der Einführung einer Mitgliederkategorie “Gönner” (ohne Stimmrecht) ermöglichen wir unseren Mitgliedern auf legale Weise, das Pflichtabo der ASMZ mitsamt der finanziellen Kosten zu vermeiden.
  6. Nachdem 75% der jungen Offiziere nicht Mitglied einer OG werden, die Abonnentenzahlen der ASMZ seit Jahren abnehmen und mittlerweile das kostendeckende Niveau unterschreiten, drängt sich eine neue Lösung mit der ASMZ auf. Wir sind gespannt, mit welchen Tricks man sich den notwendigen Reformen weiterhin entziehen will.
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3 Antworten auf Erfahrungen mit der ASMZ-Ausnahmeregelung

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