Armeekonzeption: Vertiefte Auseinandersetzung nötig

Eine gesunde Sicherheitspolitik ist Ausdruck eines starken Staates; bröckelte der Zusammenhalt im Land, stand es zumeist auch um die Sicherheitspolitik schlecht. Viel stärker als je sind wir mit Europa und der Welt verbunden, elektronisch, wirtschaftlich und politisch. Schauen wir nicht nur hilflos zurück, sondern nutzen wir auch die neuen Chancen intelligent und mit Schweizer Qualitätsanspruch.

Aus den liberalen Grundwerten Leben, Freiheit und Eigentum, dem Verbot der Zwangsarbeit ausser für Wehrdienste (EMRK Art. 4) und dem Gebot der individuellen Beitragspflicht des Einzelnen an Gesellschaft und Staat (BV Art. 6) ergeben sich klare Leitplanken. Die Schweizer Sicherheitspolitik muss Sinn machen und Nutzen aufweisen für heute und die Zukunft.

Andere als für den Staat existenzielle Zwangsarbeit im Wehrbereich ist verboten, weil sie unnötigerweise die Freiheit beschränkt. Und schliesslich ist es eine republikanische Tugend, welche die Schweiz mit dem sich aus Wehrpflicht und Milizgrundsatz ergebenden Prinzip der Wiederholungskurse pflegt, indem sie das Gewaltmonopol des Staates in ausserordentlicher Lage zurück in die Hand des Bürgers legt und damit die staatliche Macht in geordneten Bahnen wieder dem Souverän überträgt.

Sicherheitspolitik, daraus abgeleitet Militärstrategie, operative und taktische Führung hängen zusammen. Sie werden auf der ganzen Welt in vergleichbarer Weise bearbeitet, unterscheiden sich aber in den Inhalten und im Umfang. Jedoch zu glauben, man könne auf die eine oder andere Stufe verzichten oder eine vertiefte Auseinandersetzungen nur vortäuschen, ist unredlich und schwächt den Staat.

Die Schweiz kommt – wie andernorts (vgl. ASMZ 3/10)  dargelegt – nicht darum herum, sich zwischen dem grössten gemeinsamen Teiler (minimale Unterstützungseinsätze im In- und Ausland) oder eben dem kleinsten gemeinsamen Vielfachen (Erfüllung aller Armeeaufträge gemäss Verfassung in ausgewogenem Ausmass) zu entscheiden. Die in der Verfassung formulierte Aufgabenbreite der Armee, Wehrpflicht und Milizgrundsatz erfordern in ungewisser Lage das Zweite. Bei wachsender Bedrohung werden jene Faktoren multipliziert, die angebracht sind. Das bedingt nach heutigem Verständnis eine sich mit vollständigen und technologisch modernen Fähigkeiten in die Zukunft entwickelnde Verteidigungsarmee, welche auch andere Aufgaben als Synergiegewinn übernehmen kann (vgl. dazu die Überlegungen von Oberst Matthias Vetsch am Beispiel der Artillerie in der Military Power Revue 1/2010).

Verzichtet man jedoch auf eine so definierte Verteidigungskompetenz und beschränkt sich auf die sogenannten wahrscheinlichen Einsätze (Unterstützung und Friedensförderung) mit Spezialisten, kann es nicht erstaunen, dass die Wehrpflicht hinterfragt wird. Der Sicherheitspolitische Bericht und der Armeebericht bleiben diesbezüglich zu vage (vgl. die ausführliche Begründung des VSWW), ebenso der Bundesratsentscheid zur Aufschiebung der Kampflugzeugbeschaffung. Immerhin steht inzwischen mit Ausgaben von 4.4 Milliarden und vierjährigem Globalbudget dem VBS der beantragte Finanzrahmen der A XXI zur Verfügung.

Ein gutes Beispiel, welchen Gehalt die bundesrätlichen Papiere haben müssten, liefert Australien, mit seinem Defense White Paper 2009. Es ist ein Musterbeispiel für modernes Verwaltungsmanagement: Ein offenes Verfahren mit Beizug von vielen Kreisen und Experten, eine klare Regierungshaltung, strategische Weit- und Vorsicht, Sicherheitspolitik und Armeeleitbild mit klaren Zielsetzungen in einem, inklusive langfristige Rüstungsplanung, angekündigtem Fünfjahresrhythmus und Industrie- und Forschungspolitik, eine gekonnte Verbindung von Sicherheits-, Aussen- und Finanzpolitik, insgesamt einfach und klar formuliert.

Dass sich im Übrigen schon früher auch Ungefragte zur Militärpolitik äusserten, zeigt das Beispiel des Ostschweizer Artillerieoffiziers von 1860 mit seinen nicht nur überholten Ideen für eine rationelle Militärorganisation in der Schweiz, die man mit Schmunzeln zur Kenntnis nehmen kann.

Bundesbehörden und Armeeführung sind aufgefordert, nicht nur Alltagsquerelen und Medienspektakel zu alimentieren oder auf Volksinitiativen zu hoffen, sondern im Rahmen ihrer ursprünglichen Zuständigkeit Mehrheiten zu schaffen für ausgewogene und solide sicherheitspolitische Grundlagen sowie eine vom Parlament genehmigte, stringente Armeekonzeption. Es braucht eine vertiefte Auseinandersetzung in der notwendigen Qualität.

Christoph Grossmann, Unternehmensberater, Dr. oec. HSG, Oberst i Gst, ausgehoben als Kan (Pz Hb), 2005-2008 SC Inf Br 7, eingeteilt im Stab Operative Schulung. Der Autor vertritt seine persönliche Meinung.

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