Antworten der SOG auf die Fragen der AOG

Am Schluss des “Offenen Briefes” der AOG an den SOG Präsidenten (datiert vom 9. Februar 2017) hat die AOG verschiedene Fragen gestellt und Anträge formuliert (siehe auch Blog-Beitrag). Am 15. März 2017 hat die SOG Ihre Antworten auf die Fragen der AOG zugestellt (Original PDF). Im Sinne der Transparenz publizieren wir die Antworten inkl. einer Einschätzung.

Fragen zum Vorstand SOG

  • Welche Sparmassnahmen und Strukturanpassungen wurden seit 2012 eingeführt, welche zu einer Entlastung der SOG-Kasse beitrugen?
  • Wieso wurde nicht schon früher Gegensteuer gegeben, um die Situation nachhaltig zu verbessern?

Antwort der SOG (Hervorhebung Red.)
Vor 2016 wurden keine Sparmassnahmen und Strukturanpassungen vorgenommen.Kostenseitige Anpassungen und Strukturanpassungen wurden in mehreren Arbeitsgruppen und anlässlich Klausuren besprochen, Anträge vorbereitet – jedoch durchwegs im Status Quo belassen. Sämtliche bearbeiteten Massnahmen und Vorschläge wurden vom Ausschuss oder anlässlich der Vorstandssitzungen und Klausuren vom SOG-Vorstand verworfen.
Im Jahr 2016 hat der Vorstand den Auftrag der Delegiertenversammlung 2016 in Chur umgesetzt. Umfassender Leistungsabbau und Sparmassnahmen wurde beschlossen und wo vertraglich nicht gebunden, durch den Vorstand umgesetzt.

Seit 2012 der Entscheid gefällt wurde, das Generalsekretariat voll zu professionalisieren, war immer klar, dass die finanziellen Mittel der SOG mittelfristig nicht ausreichen würden. Diese Tatsache wurde an Vorstandssitzungen, Präsidentenkonferenzen und Delegiertenversammlungen immer wieder offen kommuniziert.

Im SOG-Vorstand waren die Finanzen in jeder Klausur seit 2012 ein Thema. Der SOG- Vorstand hat jeweils den Status Quo entschieden.

Beurteilung der Antwort
Erst als der SOG-Vorstand anlässlich der DV 2016 in Chur mit ihrem Antrag für eine Beitragsverdoppelung gescheitert ist und den Auftrag der DV erhalten hat, Sparmassnahmen zu prüfen (diese Punkt fehlt jedoch im Protokoll der DV 2016 – wie lautete der genaue Auftrag?) wurde der jahrelangen Misswirtschaft ein erstes Mal die Stirn geboten. Weder SOG-Vorstand noch der Ausschuss haben je mehrheitsfähige Vorschläge erarbeitet.

Heute versteckt sich die SOG hinter dem Argument, dass sie immer wieder “offen kommuniziert” habe, dass die finanziellen Mittel der SOG nicht reichen würden. Sie schiebt damit den Schwarzen Peter der Präsidentenkonferenz (PK) oder der Delegiertenversammlung zu. Gleichzeitig hat es aber der Vorstand nicht geschafft, selbst Sparmassnahmen einzuleiten oder solche der DV zu beantragen.

“Wir haben ein Problem – Es besteht Handlungsbedarf – Wir tun aber nichts!” Das ist Führungsversagen wie es im Buche steht!

Hätte die SOG-Spitze jährlich Sparmassnahmen vorgeschlagen und wären diese dann von der DV abgelehnt worden, wäre die Ausrede noch verständlich.

Leider verliess sich der SOG-Vorstand auf die Offiziersstiftung. Doch der “Weisse Ritter” lieferte nicht ab. Über die Gründe lesen Sie weiter unten.

Wenn jedoch weder der SOG-Vorstand noch dessen Ausschuss dazu fähig und offenbar auch nicht willens sind, “kostenseitige Anpassungen” bzw. “Strukturanpassungen” zu beschliessen, stehen diese Organe dem Glück der SOG im Wege.

Fazit: Die SOG-Spitze ist handlungsunfähig oder -unwillig. Sie sind personell neu zu besetzen. Das Vertrauen in eine solche (von Offizieren “geführte”?!) Spitze ist verloren.

Fragen zum Generalsekretariat

  • Um welche Aufgaben wurde das ursprüngliche Pflichtenheft erweitert? Bzw. welche zusätzlichen Kosten werden zusätzlich abgegolten?
  • Wer hat diese Aufträge erteilt und das Budget dafür gesprochen?
  • Aufgrund welcher Kriterien wurde der Auftrag ursprünglich vergeben?
  • Welches waren einmalige Aufwendungen, infolge der Abstimmungskämpfe? Wurden diese separat in Rechnung gestellt (Kampagnenkonto) oder sind diese in den normalen Rechnungen enthalten?

Antwort der SOG (Hervorhebung Red.)
Das Pflichtenheft des Generalsekretariats wurde nicht erweitert. Es kamen in den letzten Jahren im Rahmen des bestehenden Vertrages jedoch stets neue Aufgaben und Funktionen hinzu (z.B. Administration der Stiftung, Rechnungsführung der SOG, Projekte und Veranstaltungen, etc.), welche vom Generalsekretariat im 2012 ausgehandelten Mandatsvertrag erledigt wurden.

Aufträge an das Generalsekretariat wurden und werden vom Präsidenten, dem Ausschuss und / oder dem SOG-Vorstand beschlossen und im Einklang und im Rahmen der vertraglich vereinbarten Verpflichtungen vergeben. Der Mandatsvertrag wurde seit Einführung des Generalsekretariats nicht verändert. Das Budget für das Generalsekretariat wurde im vertraglich beschlossenen Rahmen jeweils an der Delegiertenversammlung durch die Delegierten immer einstimmig verabschiedet.

Die durch den SOG Vorstand eingesetzte Findungskommission hat die Vorgaben für das Generalsekretariat erstellt und diese wurden vom SOG-Vorstand abgesegnet. Nach einer öffentlichen Ausschreibung des Mandates hat der SOG-Vorstand aus fünf Bewerbern den Zuschlag für das Mandat an Daniel Slongo vergeben. Die Agentur alea iacta ist dabei lediglich Arbeitgeberin, rechnet die Sozialversicherungsbeiträge ab und stellt die von der SOG vertraglich geforderte Infrastruktur zur Verfügung. Der Mandatsvertrag wurde von der Findungskommission ausgearbeitet und vom SOG-Vorstand abgesegnet.

Die Aufwendungen der SOG für die Abstimmungskämpfe sind in den jeweiligen publizierten Jahresrechnungen ausgewiesen. Es wurden keine Aufwendungen des Generalsekretariates für die Abstimmungskämpfe dem Kampagnenkonto belastet oder in Rechnung gestellt.

Beurteilung der Antwort
Widersprüchlicher kann die erste Antwort wohl nicht sein. Folgede Fragen drängen sich auf:

  • Wie unterscheiden sich die Pflichten von den Aufgaben und Funktionen?
  • Für welche Aufgaben hat Herr Slongo (oder “alea iacta”?) offeriert und wie hoch war diese Offerte?
  • Wie viel “Luft” musste wohl in der ersten Offerte gewesen sein (wie hoch war diese?) bzw. im Mandatsvertrag vereinbart worden sein (welche Zahl steht da?), wenn diese – offenbar substanziellen – zusätzlichen Aufgaben und Funktionen im  2012 ausgehandelten und nicht geänderten Mandatsvertrag erledigt werden können? Uns sind jedenfalls keine unabgegoltenen “Milizanteile” bekannt. Hat Herr Slongo / “alea iacta” so gut verhandelt?

Vorgaben und Kriterien, nach denen der Auftrag ausgeschrieben bzw. vergeben wurde, bleiben weiterhin geheim. Es mag ausserdem Zufall sein, dass der Generalsekretär genau zum Zeitpunkt der Mandatsübernahme bei “alea iacta” in St. Gallen angefangen hat zu arbeiten. Vieles bleibt im Dunkeln. Transparenz sieht anders aus.

Ob die Aufgabe von “alea iacta” wirklich nur in der Abrechnung der Sozialversicherungsbeiträge und im Bereitstellen der Infrastruktur liegt, ist zu bezweifeln. Auf ihrer Webseite tönt es anders: “Seit Februar 2013 führen wir das Generalsekretariat der SOG.

Besonders widersprüchlich ist die Aussage, dass “das Budget für das Generalsekretariat […] im vertraglich beschlossenen Rahmen […] verabschiedet [wurde]”. Wie wir gezeigt haben, betrug das Budget für das GS in den Jahren 2013 bis 2015:

  • 2013: Budget: CHF 162’500 – Rechnung: CHF 221’376 (+CHF 58’876)
  • 2014: Budget: CHF 205’000 – Rechnung: CHF 232’200 (+CHF 27’200)
  • 2015: Budget: CHF 232’200 – Rechnung: CHF 232’200 (+CHF 0)

Wie kann es dann sein, dass in den Jahren 2013 und 2014 der offenbar “vertraglich beschlossene Rahmen” um insgesamt CHF 86’076 überschossen bzw. zu tief budgetiert wurde? Entweder hat die SOG in diesen beiden Jahren mehr bezahlt als sie vertraglich abgemacht hat oder sie hat bewusst die Kosten des GS tiefer darstellen wollen als sie vertraglich ausgehandelt wurden – dies wäre eine bewusste Täuschung der Mitglieder!

Der Hinweis auf “immer einstimmig verabschiedet” schiebt erneut den Schwarzen Peter an die DV.

Eher speziell ist auch das Vorgehen, dass der Mandatsvertrag vom Kunden ausgearbeitet wird und nicht von Dienstleistungsanbieter. Was wohl darin steht?

Die letzte Antwort legt den Schluss nahe, dass Herr Slongo sämtliche Aufwendungen für die beiden Kampagnen (Wehrpflicht, Gripen) entweder “pro bono” geleistet hat oder diese noch im ordentlichen Budget Platz fanden. Die Abstimmungen fanden 2013 und 2014 statt – genau in den Jahren, in denen das Budget massiv überschossen wurde. Wie geht das auf?

Fazit: Die Antworten können nicht überzeugen und werfen noch mehr Fragen auf. Dem Finanzchef muss daher die Décharge verweigert werden.

Fragen zur Stiftung der Offiziere der Schweizer Armee

  • Stiftungen leben normalerweise von den Kapitalerträgen. Wieso wurde das Stiftungskapital angerührt und aufgebraucht?
  • Aufgrund welcher Vorgaben wurden die Zuwendungen gesprochen? Existiert ein Reglement?
  • Wer hat die Stiftungsratsmitglieder gewählt? Welches waren die Anforderungen? Erfüllen die Mitglieder die fachlichen Anforderungen? Wieso wurden ausschliesslich (Ex)Präsidenten und der Finanzchef in den Stiftungsrat berufen, welche nicht unabhängig vom SOG-Vorstand sind?
  • Wie viel Geld hat die Stiftung von Dritten (ex SOG) eingenommen?
  • Welche finanziellen Vor- oder Nachteile wurden durch die Umlagerung von 370’000 Fr. in die Stiftung und zurück in die SOG geschaffen?
  • Wem ist die Stiftung Rechenschaft schuldig? Wer beaufsichtigte die Stiftung? Wie lauteten ihre Berichte?

Antwort der SOG (Hervorhebung Red.)
Das Stiftungskapital von CHF 50’000 ist nach wie vor vorhanden und wurde nicht angerührt. Die Stiftungsstatuten sehen vor, dass das Stiftungsvermögen angerührt werden kann.

Zuwendungen werden auf begründete schriftliche Gesuche hin gesprochen, die im Stiftungsrat behandelt und gutgeheissen werden. Dem Zweck der Stiftung muss entsprochen werden. Der Stiftungszweck kennt nur die SOG als Destinärin und alle Zuwendungen wurden und werden zu Gunsten der SOG gesprochen.

Der SOG-Vorstand wählt die Stiftungsratsmitglieder und kann diese abberufen. Ex officio sind der aktuelle SOG-Präsident und der aktuelle Finanzchef im Stiftungsrat. Der Stiftungsrat umfasst mindestens 3 Mitglieder. Die Stiftungsräte arbeiten ehrenamtlich.

Über Spendeneingänge legt die Stiftung keine offene Rechenschaft ab. Die Einnahmen und Ausgaben der Stiftung sind in der Jahresrechnung der Stiftung aufgeführt und werden ordentlich revidiert und von der eidgenössischen Stiftungsaufsicht kontrolliert. Weitere Ausführungen wurden an der Sitzung vom 28.02.2017 in Aarau gemacht.

Es gibt weder finanzielle Vor- noch Nachteile dieser Einlagen. Die von der SOG eingebrachten Zuwendungen sind in den Folgejahren vollumfänglich wieder der SOG zu Gute gekommen (ersichtlich in den Jahresrechnungen der SOG). Die SOG ist die einzige Destinärin der Stiftung.

Die Stiftung ist Dritten keine Rechenschaft schuldig. Die Stiftung unterliegt der Kontrolle der Eidgenössischen Stiftungsaufsicht und wird jährlich von einer unabhängigen, externen Revisionsstelle (hier BDO, Solothurn) revidiert. Die Tätigkeiten der Stiftung wurden nie beanstandet.

Beurteilung der Antwort
Die Beilage der Stiftungsstatuten zu den Antworten hätte Vertrauen gewinnen können. Die SOG hat die Chance verpasst.

Die erste Frage wurde nur ausweichend beantwortet. Sie bezog sich eigentlich darauf, wieso eingebrachtes Stiftungsvermögen und nicht nur dessen Erträge verteilt werden darf. Nachhaltig ist die Bestimmung – wie causa zeigt – nicht.

Sollte ein Corporate-Governance-Student ein Musterbeispiel suchen, wie man es nicht tun sollte, so wird er bei der SOG fündig. Die Struktur ist völlig verfilzt. Der Stiftungsrat hat keine Handlungsfreiheit – es muss jedem Antrag der SOG-Spitze zustimmen. Zudem entscheiden in der Person des Präsidenten [wieso wurde Herr Holenstein nicht gewählt?] und des Finanzchefs SOG ex officio (sic!) die gleichen Personen über den Antrag, welche den Antrag selbst gestellt haben. Ein Reglement ist deshalb überflüssig. Fachliche Anforderungen sind in dieser Konstellation gar nicht nötig. Es ist daher logisch, dass die Spendeneingänge der letzten Jahre auf gut Deutsch “NULL” betrugen. Zu ihrem Glück arbeiten diese Herren ehrenamtlich, denn für diese Nicht-Leistung auch noch ein Salär zu beziehen wäre überdies auch noch frech.

Wieso die SOG zunächst in die Stiftung transferieren musste, um es anschliessend wieder zurück zu erhalten, entbehrt jeglicher Logik und kann auch von der SOG nicht begründet werden. Vielleicht ging es einzig um eine Täuschung?

Wie kann die Stiftung niemandem Rechenschaft schulden, wenn der Stiftungsrat vom SOG-Vorstand bestellt wird? Auf Basis welcher Berichte wählt dann der SOG-Vorstand deren Mitglieder? Vermag es hier noch irgendjemanden erstaunen, dass die Stiftung die in sie gesetzten Ziele nicht erreicht hat? Wie hätte jemand etwas beanstanden können, wenn die Stiftung niemandem Rechenschaft schuldet? Wenn jemand etwas hätte beanstanden sollen, dann wären es – oh Wunder – wieder die gleichen Personen gewesen! Wo bleibt die Einsicht?

Fazit: Es braucht wirklich viel, um so viel Dilettantismus an einem Ort vereinen zu können. Die SOG hat es leider fertiggebracht. Die Stiftung war von Anfang an organisatorisch falsch aufgestellt.

Schlussfazit

Mit den Antworten hat sich die SOG-Spitze weiter in den Sumpf geritten. Das Ausmass an Führungsversagen wird (nochmals) eindrücklich belegt. Das Vertrauen ist weg.

Wer einer Organisation mit so grossen Mängeln Geld zuspricht, um die Unzulänglichkeiten überdecken zu können, ist dazu verdammt, mit ihr unter zu gehen.

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