Argumentarium für eine Armee mit über 120’000 Angehörigen

…weil es die Verfassung verlangt

  • Die Parlamentarier haben zu Beginn der Legislatur den Eid auf die Verfassung abgelegt. Wir rufen hier den Wortlaut der für dieses Geschäft relevanten Artikel in Erinnerung:
  • “Die Schweiz hat eine Armee.” (Art. 58 Abs. 1) und nicht eine “Swiss National Guard” oder ein “Kompetenzzentrum für Verteidigung”.
  • Die Armee dient der Kriegsverhinderung (…); sie verteidigt das Land und seine Bevölkerung.” (Art. 58 Abs. 2) In der BV steht nichts von einem “Kompetenzerhalt“, sondern von den ständigen Aufgaben der “Kriegsverhinderung” und “Verteidigung“. 20’000 Angehörige für Verteidigungsaufgaben werden diesem Auftrag nicht gerecht.
  • (Die Armee) unterstützt die zivilen Behörden bei der Abwehr schwerwiegender Bedrohungen der inneren Sicherheit und bei der Bewältigung anderer ausserordentlicher Lagen.” (Art. 58 Abs. 2). 37’000 Angehörige für Unterstützungsaufgaben reichen bei “schwerwiegenden Bedrohungen” in “ausserordentlichen Lagen” nicht. Bewachungsaufgaben, Führung, Selbstschutz, Ablösung, Urlaube und Durchhaltefähigkeit lassen den effektiv einsetzbaren Teil auf wenige Tausend absinken.
  • Der Bund schützt die verfassungsmässige Ordnung der Kantone” (Art. 52 Abs. 1). Auf 26 Kantone aufgeteilt, sind dies kaum 300 Angehörige pro Kanton an den Objekten. Das reicht bei weitem nicht, um die Bedürfnisse der Kantone abzudecken.
  • (Die Bundesversammlung) trifft Massnahmen zur Wahrung der äusseren Sicherheit, der Unabhängigkeit und der Neutralität der Schweiz.” (Art. 173 Abs. 1 Ziff. a). Von einer “Kooperation” mit dem Ausland ist nicht die Rede. Stattdessen sind Unabhängigkeit und Neutralität zu wahren. Mit dem Auftrag, Möglichkeiten zur “sicherheitspolitischen Kooperation mit Europa” darzulegen, verletzt der Ständerat auch diesen Teil der Bundesverfassung grob.

…weil das Volk so an der Urne entschieden hat

  • Am 18. Mai 2003 hat das Volk mit 76% dem Militärgesetz und damit der Armee XXI zugestimmt. Als Eckwert wurde ein Bestand von 220’000 Angehörigen (davon 140’000 “aktiv”) gutgeheissen. An diesen Entscheid hat sich das Parlament auch 2011 zu halten. Das Parlament schuldet dem Volk diese versprochene Armee und hat die nötigen Mittel zu sprechen.
  • Am 6. Juni 2011 hat sich der Nationalrat für die Beibehaltung der Reserve ausgesprochen (Motion Galladé, 09.4102) und damit den Entscheid des Volkes bestätigt. Diese Reserve muss auch in Zukunft mindestens als strukturelle, “stille” Reserve beibehalten werden. Sie erhöht bei Unterstützungsaufgaben die Durchhaltefähigkeit.

…weil es der Bedrohungslage angemessen ist

  • Eine Versicherung deckt katastrophale Ereignisse mit tiefer Eintretenswahrscheinlichkeit ab. Mit der tiefen Wahrscheinlichkeit für eine verkleinerte Armee zu argumentieren ist also unlogisch. Sie spricht geradezu für eine starke, vollständig und modern ausgerüstete und gut ausgebildete Milizarmee, die im Bedarfsfall aus dem Stand einsatzbereit ist. Auch wenn Ereignisse selten sind, können Sie jederzeit eintreffen. Oder wie erklären Sie sich die vielen Lottospieler, die wöchentlich auf ein höchst unwahrscheinliches Ergebnis wetten?
  • Die Sicherheitslage in Europa hat sich in den letzten zehn Jahren verschlechtert. Wirtschaftliche Krisenzeiten (Staatsbankrott) und steigende Rohstoffpreise (Oel, Gold) sind verlässliche Signale für sich vergrössernde Spannungen. Sie sollten zur Vorsicht mahnen. Das spricht für einen Ausbau der Armee und nicht eine Reduktion.

…weil Parlamentarier den Eid auf die Verfassung leisten

  • Die Armee ist die letzte Sicherheitsreserve zur Verteidigung von Freiheit, Unabhängigkeit und Neutralität des Landes. Wer diese Werte hochhält und sich an den Eid auf unsere Verfassung erinnert, unterstützt eine Armee mit über 120’000 Angehörige.

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