AWM: Aufruf an die SiK-N

In einem Brief an die bürgerlichen Mitglieder der Sicherheitspolitischen Kommission des Nationalrats (SiK-N) unterstreicht die AWM – einmal mehr – , dass nur mit einer Armee von mindestens (!) 120’000 Angehörigen die Aufträge der Bundesverfassung erfüllt werden können. Sie führt dazu aus:

Zur Erfüllung der Armeeaufgaben gemäss Bundesverfassung reicht aber auch der vom Ständerat beschlossene Bestand von 100‘000 Armeeangehörigen nicht aus:

Bezüglich des Kernauftrags Verteidigung weist dieses Modell – wie auch der bundesrätliche Vorschlag – keine eigentlichen operativen Fähigkeiten mehr auf. Es bleibt beim blossen Kompetenzerhalt („savoir faire“). Eine echte Verteidigungsfähigkeit („pouvoir faire“) weist die 100‘000er Variante nicht auf. Das Gutachten von Professor Rainer Schweizer vom 23. August 2010 zeigt klar, dass der Verfassungsauftrag zur Verteidigung des Landes und der Bevölkerung eine reale und nicht nur eine theoretische Verteidigungskompetenz der Armee verlangt.

Im Bereich der Unterstützung der Kantone zur Bewältigung ausserordentlicher Ereignisse ermöglicht das 100‘000er Modell im Vergleich mit der bundesrätlichen Variante zwar eine verbesserte Leistungsfähigkeit. Die Variante mit 120‘000 Armeeangehörigen würde aber die Durchhaltefähigkeit wesentlich verbessern – und dies zu vergleichsweise geringen Mehrkosten.

Zusammengefasst fordert die AWM (zu der auch die Gruppe GIARDINO gehört):

  • Einen aktiven Bestand von mindestens 120‘000 vollausgerüsteten und -ausgebildeten Armeeangehörigen sowie eine angemessene Reserve an inaktiven AdA, basierend auf einem klar definierten Leistungsprofil in zeitlicher und räumlicher Hinsicht.
  • Ein Budget für die militärische Landesverteidigung von jährlich mindestens 5 Milliarden Franken.
  • Der Ausgabenplafond ist, wie von der SiK-S gefordert, explizit im Bundesbeschluss festzuhalten! Nur so können die ungenügenden Eckwerte des bundesrätlichen Armeeberichts korrigiert werden und der Bundesrat wird gezwungen, für eine echte Ausfinanzierung der Landesverteidigung zu sorgen.
  • Eine rasche Beschaffung des Tiger-Teilersatzes auf der Basis des 2010 abgeschlossenen Evaluationsverfahrens.
  • Die Sistierung der überhastet eingeleiteten sowie die Überprüfung der vorgesehenen Massnahmen zur Ausserdienststellung von Ausrüstungsgütern und Infrastrukturen.

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